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   BVerfG, 01.08.2017 - 1 BvR 1657/17   

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https://dejure.org/2017,30993
BVerfG, 01.08.2017 - 1 BvR 1657/17 (https://dejure.org/2017,30993)
BVerfG, Entscheidung vom 01.08.2017 - 1 BvR 1657/17 (https://dejure.org/2017,30993)
BVerfG, Entscheidung vom 01. August 2017 - 1 BvR 1657/17 (https://dejure.org/2017,30993)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 3 Abs 1 S 1 Nr 2 BÄO, § 5 Abs 2 S 1 BÄO
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Außervollzugsetzung des Widerrufs der Approbation eines Arztes - Folgenabwägung

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Außervollzugsetzung des Widerrufs der Approbation eines Arztes - Folgenabwägung

  • datenbank.nwb.de

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Außervollzugsetzung des Widerrufs der Approbation eines Arztes - Folgenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2017 - 1 BvR 1657/17
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ; 88, 25 ; 89, 109 ).
  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2017 - 1 BvR 1657/17
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ; 88, 25 ; 89, 109 ).
  • BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87

    Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2017 - 1 BvR 1657/17
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ; 88, 25 ; 89, 109 ).
  • BVerwG, 10.09.2020 - 3 C 13.19

    Ruhen der ärztlichen Approbation nur bei konkreter Gefahr im Zeitraum bis zum

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von der Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für die geschützten Rechtsgüter befürchten lässt (vgl. grundlegend BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Januar 1991 - 1 BvR 1326/90 - NJW 1991, 1530 sowie zuletzt etwa Kammerbeschluss vom 8. September 2017 - 1 BvR 1657/17 [ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170908.1bvr165717] - GesR 2017, 739 m.w.N.).

    Dies findet seinen Grund in der Annahme, dass der angestrebte Schutz des Vertrauens in die Ärzteschaft bei Ablehnung präventiver Maßnahmen nicht vereitelt, sondern nur aufgeschoben werde (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 23. November 2009 - 1 BvR 2709/09 - BayVBl 2010, 275 Rn. 11 und vom 1. August 2017 - 1 BvR 1657/17 - juris Rn. 3).

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